Die Eigentumsfrage im digitalen Zeitalter
Wem gehören die Daten?
Die Digitalökonomie erfasst zunehmend auch soziale Dienstleistungen. So bilden sich Plattformen heraus, auf denen die sozialen Dienstleistungen auffindbar und buchbar sind sowie administriert werden. Ein solches Geschäftsmodell basiert auf einer Fülle personenbezogener und organisationaler Daten, die von Algorithmen gefiltert, sortiert und so nutzbar gemacht werden. Die Daten, die auf der Plattform zur Verfügung gestellt werden, gehören rechtlich betrachtet dem Plattformbetreiber. Doch ethisch und politisch muss die Frage nach dem Dateneigentum explizit gestellt werden. Im Blog-Beitrag plädiere ich für ein digitales Dateneigentumsrecht.
In der Ära der Plattformisierung und des digitalen Wandels sind wir mit neuen Herausforderungen konfrontiert, die auch Auswirkungen auf die Sozialwirtschaft haben. Eine grundlegende Frage lautet: Wer besitzt die bereitgestellten Daten? Die Eigentumsfrage bezieht sich auf personenbezogene und aggregierte Daten, die auf Plattformen gesammelt, analysiert und zur Verfügung gestellt werden. Wer hat ein Recht auf Teilhabe an diesem Dateneigentum?
Das Konzept des Eigentums basiert auf dem Versprechen der Freiheit für den Einzelnen und die Gemeinschaft. Die Bildung von Eigentum sichert die materielle Lebensgrundlage und die persönliche Unabhängigkeit. So wird das Recht auf Eigentum zu einem grundlegenden Element einer demokratischen Gesellschaft. Es ermöglicht, unabhängig von der sozialen Herkunft, sexuellen Orientierung oder Geschlecht über materielle Ressourcen zu verfügen und bildet die Grundlage für selbstständiges Denken und politische Mündigkeit.
Die reflexive Frage nach dem Eigentum an den Daten eröffnet einen Diskurs, der dazu zwingt, den Ursprung und die Grundlagen des Eigentums zu hinterfragen. Das Recht, über etwas zu verfügen, ergibt sich aus unseren Freiheitsrechten, und die Ausübung unserer Selbstbestimmung führt zur tatsächlichen Verfügungsgewalt. Der Eigentümer kann nach eigenem Ermessen handeln und andere von jeglichem Einfluss ausschließen. Das Recht auf Eigentum ist daher ein Recht der Inklusion und Exklusion, das sowohl politische Integration als auch wirtschaftliche Ausgrenzung beschreibt. Um eine gerechte Wirtschaft zu fördern, muss der ökonomische Einfluss durch eine "wirtschaftsdemokratische Eigentumsordnung" (T. Wesche) begrenzt werden. Diese zielt darauf ab, soziale Ungleichheiten auszugleichen, indem sie allen Bürgerinnen und Bürgern größtmögliche Freiheit gewährt, um eine effektive politische Partizipation zu ermöglichen und eine Ent-Demokratisierung der Gesellschaft zu verhindern.
Im digitalen Zeitalter gewinnen Daten als systemrelevante Ressource zunehmend an Bedeutung. Unternehmen wie die GAFA-Konzerne (Google, Amazon, Facebook und Amazon/Alibaba) besitzen weltweit riesige Datenmengen. Durch ihre Geheimhaltung wird eine künstliche Knappheit erzeugt, obwohl Daten an sich nicht verbraucht werden und von den Nutzern selbst in virtuellen Räumen generiert werden. Die Daten, die Informationen über Vorlieben, Gewohnheiten, Gesundheitszustand, Kaufentscheidungen und andere Aspekte liefern, legitimieren, dass das Eigentum an diesen persönlichen Informationsdaten bei den Bürgerinnen und Bürgern liegt.
Ein Recht auf Dateneigentum würde den Wandel des Eigentumsbegriffs unterstützen. Es würde das individuelle Freiheitsrecht der Menschen in der digitalen Welt schützen und gleichzeitig die rechtliche Position natürlicher Personen stärken, um Integrität und Vertrauensschutz zu gewährleisten und die wirtschaftliche Nutzung des immateriellen Eigentums zu verbessern. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von 2016 stellt einen ersten Schutzmechanismus dar, ohne jedoch ein Recht auf immaterielles Eigentum festzulegen. Um Datensouveränität, Transparenz von Algorithmen und die kommerzielle Nutzung personenbezogener Informationsdaten sicherzustellen, sind ordnungspolitische Maßnahmen erforderlich.
Die Diskussion über die Eigentumsfrage im digitalen Zeitalter ist von zentraler Bedeutung. Sie betrifft nicht nur die Sozialwirtschaft, sondern die gesamte Gesellschaft. Nur wenn wir die Grundlagen des Dateneigentums klären und angemessene Schutzmechanismen etablieren, können wir eine gerechte und demokratische digitale Zukunft gestalten.